Domainrecht
Internetdomains können Bestandteil eines markenrechtlichen Problems werden und zu kostspieligen Verfahren führen. Ist eine Domain bereits für jemanden gesichert, muss man sich einen neuen Namen überlegen. Es gibt jedoch Fälle, bei denen ein höherwertiges Recht auf eine bereits vergebene Domain zugesprochen wird.
Beim Registrieren einer Domain ist es deshalb ratsam zuvor eine eingehende rechtliche Prüfung vorzunehmen, da sonst ein teures Verfahren auf den unrechtmäßigen Domain-Benutzer zukommen kann. Der rechtmäßige Markeninhaber hat ein Anrecht darauf, seine Marke überall uneingeschränkt benutzen zu dürfen, so auch in einer Internet-Domain. Benutzt jemand anderes diese, so steht dem Markeninhaber die Übertragung der Domain und ggf. Schadenersatz zu. Zudem kann eine Domainregistrierung wettbewerbswidrig sein.
Unsere Erfahrungen:
o Beratung von Domaininhabern ob die
Domainbezeichnung Markenrechte oder
Kennzeichenrechte Dritter verletzt.
o Durchführung von Abmahnungen wegen
rechtswidriger Domaineintragungen und
Dispute-Einträge bei der Denic.
o Vertretung der Interessen von Mandaten
beim Domaingrabbing.