Hecht

Rechtsanwaltskanzlei

17. Oktober 2017     Auskunftspflicht von Google & Youtube   -   Zitatrecht: 'Spiegel TV' gegen 'Panorama'  


- Entscheidung des OLG Frankfurt zur Auskunftspflicht von Google & Youtube

OLG Frankfurt, Urteil vom 22. August 2017 - Gz. 11 U 71/16 (nicht rechtskräftig)


Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat in einer Entscheidung vom 22.8.2017 YouTube und Google verpflichtet, die E-Mail-Adressen ihrer Nutzer im Fall einer Urheberrechtsverletzung bekanntzugeben. Zugleich hat das Gericht festgestellt, dass über die Telefonnummer und die zugewiesene IP-Adresse keine Auskunft zu erteilen ist.



- 'Spiegel TV' erwirkt einstweilige Verfügung gegen das ARD-Magazin 'Panorama'

LG Hamburg, Urteil vom 7. September 2017 - Gz. 308 O 287/17


Das Landgericht Hamburg hat dem ARD-Magazin 'Panorama' per einstweiliger Verfügung untersagt, eine Szene zu senden die zuvor exklusiv in einer G20-Dokumentation des 'Spiegel TV Magazin' gezeigt worden war. Die Szene zeigt auf Anwohner einschlagende Polizisten und sollte als Beleg für einen 'Panorama'-Beitrag dienen, der sich mit Polizei-Gewalt während des G20-Gipfels befasste. Zuvor hatte die Redaktion des 'Spiegel TV' bereits eine Anfrage des NDR zur Freigabe des Materials als sog. Fremdmaterial  ausdrücklich abgelehnt.

Das Gericht führte zur Begründung aus, dass ein "berechtigtes Interesse des Urhebers" an der Exklusivität des Materials deutlich gemacht worden sei. Die Beeinträchtigung der Interessen des innerhalb der ARD für 'Panorama' verantwortlichen NDR sei weniger schwerwiegend als die Interessenbeeinträchtigung von 'Spiegel TV'. Bei der Szene handelt es sich um exklusiv aufgenommenes Spiegel-TV-Material, welches von einem Kamerateam unter erheblichen persönlichen Risiken gedreht wurde.

Der NDR berief sich in dem Rechtsstreit auf das Zitatrecht sowie auf eine Entscheidung des BGH aus dem Jahr 2015 zur Zulässigkeit der Übernahme von Ausschnitten aus einem Exklusivinterview (ZUM-RD 2016, 214). Dieser Ansicht folgte das LG Hamburg nicht; insbesondere habe der NDR nicht überzeugend erklären können, weshalb die strittige Szene für den Bericht unerlässlich gewesen sei. 



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weiterführende Links:

Oberlandesgericht Frankfurt am Main : Presseinformation vom 4. September 2017

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