Hecht

Rechtsanwaltskanzlei

Arbeits- und Gesellschaftsrecht


Erfolgreiches unternehmerisches Handeln erfordert eine verlässliche rechtliche Grundlage. Die Wahl der passenden Gesellschaftsform und die interessengerechte Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages sind dabei unverzichtbar. Bei der Anpassung des Unternehmens an die weitere Geschäftsentwicklung, der Kooperation mit neuen Partnern oder dem strategischen Erwerb von Beteiligungen an anderen Unternehmen ist gesellschaftsrechtliches Expertenwissen vorteilhaft.


Wir beraten Sie zu Beginn Ihrer Unternehmensgründung mit der Wahl der für Ihre Ziele geeigneten Gesellschaftsform. Dabei arbeiten wir auch mit Steuerexperten zusammen. Wir unterstützen Sie, wenn es mit aktuellen oder ehemaligen Mitgesellschaftern zu Auseinandersetzungen kommt und begleiten Sie bei Gesellschafterversammlungen oder bei Verhandlungen zum Erwerb anderer Unternehmen.


Unsere Erfahrungen:

o    Beratung und Verhandlung von Unternehmensgründungen, Satzungen, Gesellschaftsverträgen und Arbeitsverträgen

o    Beratung internationaler Medienunternehmen bei Gründung deutscher Tochtergesellschaften

o    Gerichtliche Vertretung von IT-Unternehmen bei der Auseinandersetzung zwischen Mitgesellschaftern über Wettbewerbsverbote.

o    Vertragsgestaltung und Verhandlungen für Filmunternehmen bei Filmproduktionen.

Kronenstraße 3     10117 Berlin     Telefon: 030 23575623      E-Mail: hecht@online.de

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