Hecht

Rechtsanwaltskanzlei

Domainrecht


Internetdomains können Bestandteil eines markenrechtlichen Problems werden und zu kostspieligen Verfahren führen. Ist eine Domain bereits für jemanden gesichert, muss man sich einen neuen Namen überlegen. Es gibt jedoch Fälle, bei denen ein höherwertiges Recht auf eine bereits vergebene Domain zugesprochen wird.


Steht ein anderer in keinem speziellen Bezug auf eine Domain, hat diese Domain jedoch auf sich selbst angemeldet, so kann der Namensträger, Markeninhaber oder Firmenrechtsinhaber die Freigabe der Domain einfordern, um sie für sich selbst registrieren zu lassen. Der Inhaber eines bekannten Unternehmens hat regelmäßig Nutzungspriorität vor jemandem, der nicht mit dem Namen in Verbindung gebracht werden kann und er hat außerdem ein höherwertiges Nutzungsrecht als der eigentliche Namensträger.


Beim Registrieren einer Domain ist es deshalb ratsam zuvor eine eingehende rechtliche Prüfung vorzunehmen, da sonst ein teures Verfahren auf den unrechtmäßigen Domain-Benutzer zukommen kann. Der rechtmäßige Markeninhaber hat ein Anrecht darauf, seine Marke überall uneingeschränkt benutzen zu dürfen, so auch in einer Internet-Domain. Benutzt jemand anderes diese, so steht dem Markeninhaber die Übertragung der Domain und ggf. Schadenersatz zu. Zudem kann eine Domainregistrierung wettbewerbswidrig sein.


Unsere Erfahrungen:

o    Beratung von Domaininhabern ob die Domainbezeichnung Markenrechte oder Kennzeichenrechte Dritter verletzt.

o    Durchführung von Abmahnungen wegen rechtswidriger Domaineintragungen und Dispute-Einträge bei der Denic.

o    Vertretung der Interessen von Mandaten beim „Domaingrabbing“ (missbräuchliche Registrierung von Domains zu Verkaufszwecken).

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